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An dieser Stelle finden Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Avalon21, Ihrer beliebten Miet- und Eventdiskothek in Bremen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Avalon21 - Miet- & Eventlocation in Bremen Stand 01/2018 § 1 Angebote des Avalon21 Sind die Identität des Endkunden oder der Charakter und/oder der wesentliche Inhalt der Veranstaltung bei Abgabe des Angebotes der Avalon21 - Miet & Eventlocation unbekannt, ist das Angebot grundsätzlich freibleibend. Vorschläge, die Übersendung von Leistungs- und Preislisten oder die Mitteilung von verfügbaren Terminen sind keine Angebote. Angebote beziehen sich immer auf konkrete Termine. Preise und Leistungen. § 2 Vertragsschluss/ Vertragsinhalt (1) Mit der Unterzeichnung der Avalon21 - Miet & Eventlocation unterbreiteten schriftlichen Angebotsschreibens kommt zwischen den Parteien ein Vertrag zustande. (2) Bestandteile des Vertrages sind neben dem unterzeichneten Angebot diese AGB. (3) Alle zusätzlichen Leistungen bedürfen einer gesonderten Beauftragung und sind nicht im Angebotspreis enthalten. § 3 Vertragsgegenstand                                                                                   (1) Gegenstand des Vertrages ist das Mietobjekt, dessen genauer räumlicher Umfang sich aus dem Angebot ergibt. Gegenstand des Vertrages können zudem weitere Leistungen in Form von Catering, Personal, Technik etc. sein. (2) Das Mietobjekt wird ausschließlich zu dem im Angebot beschriebenen Zweck vermietet. Nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Avalon21 - Miet & Eventlocation darf es zu anderen als den vertraglich vereinbarten Zwecken benutzt werden. Ein Anspruch auf eine solche Vertragsänderung besteht dabei nicht. Die behördlich genehmigte Nutzungsart ist einzuhalten. (3) Jegliche Veränderungen am Mietobjekt bedürften der schriftlichen Genehmigung seitens der Avalon21 - Miet & Eventlocation. (4) Eine über die Veranstaltung hinausgehende gewerbliche Nutzung der Mietsache ist nicht gestattet. § 4 Mietdauer (1) Das Mietobjekt ist für die im Angebot festgelegte Zeit vermietet. Die Zeiten für Aufbau, etwaige Dekorationsarbeiten sowie Abbau erden dabei gesondert ausgewiesen, sind aber von der Mietzeit umfasst. (2) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Mietsache unmittelbar nach Mietende für andere Veranstaltungen benötigt wird, weshalb im Falle des Rückgabeverzuges eine der Miete entsprechende Nutzungsentschädigung zu zahlen ist und darüber hinaus entstandene Schäden zu ersetzten sind. (3) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass neben seiner Veranstaltung im gleichen Gebäude andere Veranstaltungen stattfinden können. Einwände können auf diesen Umstand nicht gestützt werden. § 5 Pflichten des Avalon21 (1) Das Avalon21 erbringt die vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß. (2) Die Durchführung und Ausgestaltung der Veranstaltungen erfolgt auf der Basis des vom Auftraggeber akzeptierten Konzeptes. Wesentliche Veränderungen werden mit dem Auftraggeber abgestimmt. § 6 Pflichten des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber verpflichtet sich zur angemessenen Kooperation mit dem Avalon21.   (2) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die ihm im Zusammenhang mit einer Veranstaltung überlassenen Räumlichkeiten bzw. Gegenstände pfleglich behandelt und Schäden vermieden werden. Alle Aktivitäten sind daher, soweit sie sich nicht bereits aus dem Inhalt des Vertrages ergeben, im Vorfeld mit dem Avalon21 abzustimmen. (3) Den Anweisungen der von der Avalon21 beauftragten Personen ist Folge zu leisten. Der Auftraggeber benennt im Vorfeld der Veranstaltung ebenfalls schriftlich einen Veranstaltungsleiter, der während der gesamten Veranstaltung anwesend und für das Avalon21 bzw. Herrn Stalling erreichbar ist. (4) Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die im Angebot näher bezeichnete, vom Auftraggeber zuvor mitgeteilte Veranstaltung. Der Auftraggeber hat das Avalon21 über den Wunsch einer Änderung der Art der Veranstaltung, des Veranstaltungsanlasses oder -zwecks umgehend zu informieren. Ein Rechtsanspruch auf eine Änderung der Veranstaltung sowie der vertraglichen Vereinbarungen besteht nicht. Die Avalon21 Eventlacotion wird jedoch versuchen, den Wünschen nachzukommen, behält sich in diesem Falle jedoch das Recht vor, die zur Wahrung Ihrer berechtigten Interessen erforderlichen Einschränkungen anzuordnen sowie von den im § 8 dieser AGB näher bezeichneten Rechten Gebrauch zu machen. Zusätzlicher Aufwand ist dann nach dem Maßstab der bestehenden Vereinbarung angemessen zu vergüten. (5) Mit Ablauf der Mietzeit sind dem Avalon21 die zur Nutzung überlassenen Räume, Gegenstände und Geräte in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie übernommen wurden. Wurde der Zustand im Zeitpunkt der Übernahme nicht ausdrücklich schriftlich gerügt, gilt er als ordnungsgemäß.  Einer gesonderten Aufforderung zum Verlassen der Mietsache durch den Vermieter bedarf es nicht. Eine stillschweigende Verlängerung der Mietdauer ist ausgeschlossen. § 545 BGB wird abbedungen. (6) Vom Auftraggeber oder in seinem Auftrag durch Dritte eingebrachte Gegenstände, Einbauten, Aufbauten und ähnliches sind vom Mieter bis zum Mietende rückstandslos zu entfernen und der Ursprungszustand ist wiederherzustellen. Nach dem Ende der Mietzeit kann das Avalon21 anderenfalls auf Kosten des Auftraggebers solche Gegenstände, Einbauten Aufbauten etc. selbst entfernen oder durch Dritte entfernen lassen. (7) Die Türen der Mietsache sind grundsätzlich ab 22:00 Uhr geschlossen zu halten. Die öffentlich-rechtlichen sowie nachbarrechtlichen Vorschriften zur Vermeidung von Ruhestörungen sind einzuhalten. (8) Für Verunreinigung oder Abnutzungen, die über das Übliche und nach der Art des Vertrages zu erwartende Maß hinausgehen, hat der Auftraggeber aufzukommen, auch wenn das Avalon21 die Endreinigungspflicht übernommen hat. (9) Die Mitnahme von Speisen und Getränken ist, soweit einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wird, nicht gestattet. (10) Der Verkauf von Waren bedarf, soweit nicht bereits vertraglich gestattet, einer gesonderten Zustimmung des Avalon21. (11) Die Müllentsorgung wird durch den Auftraggeber übernommen und hat spätestens zum Mietzeitende erfolgt zu sein. Der Auftragnehmer übernimmt die Müllentsorgung nur in den Vertragsfällen, in denen neben dem Mietobjekt auch das Catering Vertragsleistung ist. § 7 Rechnungslegung/Zahlungsbedingungen (1) Das Avalon21 erstellt eine ordnungsgemäße Abrechnung. Es gilt die zwischen den Parteien vereinbarte Vergütungsregelung. Alle Aufwendungen, Nebenkosten und Auslagen, die nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung nicht von der Avalon21 - Eventlocation zu tragen sind oder die über den üblicherweise zu erwartenden Verbrauch hinausgehen, werden nach Aufwand bzw. nach Verbrauch abgerechnet. (2) Die Avalon21 - Miet & Eventlocation kann die Zahlung eines Abschlages von 25 % der vereinbarten Vergütung nach Vertragsabschluss, von 50 % sechs Monate und 90% einen Monat vor Veranstaltungsbeginn verlangen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Ist der Zeitpunkt der Zahlung nicht vereinbart, werden Abschläge, vereinbarte Vergütungen und Forderungen aus der Abrechnung der Leistung nach Veranstaltungsende mit Zugang der Zahlungsaufforderung oder Rechnung ohne Abzug fällig. Verzugszinsen berechnet die Avalon21 Miet & Eventlocation mit 8 % über dem Basiszinssatz, mindestens aber  11 % p. a. Die Avalon21 Mietlocation behält sich im Einzelfall vor, einen höheren Schaden nachzuweisen. (3) Eventuell anfallende kosten und Spesen werden nach Aufwand abgerechnet. Fahrten mit dem PKW werden mit 0,30 €/km berechnet. (4) Die Anmeldung und Gebührenzahlung bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs-und mechanische Vervielfältigungsrechte) und anderen Verwertungsgesellschaften ist Angelegenheit des Kunden. (5) Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. (6) Zahlungen sind ohne Abzug vorzunehmen. Die Avalon21 - Miet & Eventlocation ist berechtigt vor Vertragserfüllung eine Vorauszahlung in Höhe des vollen Mietzins sowie eines Abschlages auf die vereinbarten zusätzlichen Leistungen oder entsprechende gleichwertige Sicherheiten in Höhe der Auftragssumme zu verlangen. § 8 Änderungsvorbehalt (1) Ist unter anderem Gegenstand des Vertrages eine künstlerische Darbietung und erscheint der im Vertrag benannte Künstler nicht oder sagt seinen Auftritt nach Zugang des Angebots ab, so ist die Avalon21 - Miet & Eventlocation berechtigt, einen gleichwertigen Ersatz zu beschaffen, sofern dies für den Auftraggeber nach den Umständen des Einzelfalls zumutbar ist. Dies gilt nicht, wenn das Ausbleiben oder die Absage des Künstlers aus Gründen geschieht, die die Avalon21 - Eventlocation zu vertreten hat oder wenn sie eine Garantie für das Erscheinen der jeweiligen Person übernommen hat. § 9 Stornierung durch den Auftraggeber (1) Grundsatz: Der Auftraggeber kann das Vertragsverhältnis jederzeit und ohne Angaben von Gründen durch entsprechende schriftliche Benachrichtigung der Avalon21 - Eventlocation bzw. durch Fax beenden. Er bleibt jedoch vorbehaltlich der Regelungen in Absatz 2 bis 4 zur Zahlung der vereinbarten Vergütung für die gebuchten Leistungen abzüglich der ersparten Aufwendungen verpflichtet. Das gilt nicht, sofern die Stornierung aus einem von der Avalon21 - Eventlocation zu vertretenden Umstand erfolgt. (2) Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er der Avalon21 - Miet & Eventlocation ein angemessenes Entgelt für die voraussichtlich entgehenden Einnahmen (Stornoentgelt) zahlt (Bedingung). Das Stornoentgelt beträgt: - 25 % der Bruttoangebotssumme bei Stornierung bis zu 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn - 50 % der Bruttoangebotssumme bis zu 4 Monate vor Veranstaltungsbeginn - 75 % der Bruttoangebotssumme bis 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn - 90 % der Bruttoangebotssumme bei Stornierung unter 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn der vereinbarten Vergütung. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung ist der Eingang des Stornoentgeltes bei der Avalon21 - Miet & Eventlocation. (3) Im Falle einer teilweisen Reduzierung der vereinbarten Leistung oder Verlegung durch den Kunden gelten die oben genannten Bestimmungen entsprechend, sofern nicht das Recht zur Reduzierung zu anderen Bedingungen eingeräumt worden ist. Die Reduzierung des Umfanges einzelner Leistungen ist nicht ohne gesonderte Vereinbarung möglich. (4) Mietzins hinsichtlich von Fremdobjekten sowie Leistungen beauftragter Drittfirmen: Ist Gegenstand des Vertrages die Vermietung von Räumlichkeiten, die  nicht im Besitz der Avalon21 - Eventlocation stehen und/oder enthält der Vertrag Leistungen, mit deren Erbringung Drittfirmen beauftragt wurden, gelten die Stornierungsbedingungen des jeweiligen Eigentümers/Vermieters der Räumlichkeiten bzw. der jeweiligen Drittfirma. (5) Anderslautende vertragliche Vereinbarungen bleiben unberührt. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens vorbehalten. § 10 Rücktrittsrecht, Abbruch der Veranstaltung (1) Die Avalon21 - Miet & Eventlocation ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. nach bereits erfolgter Überlassung der Räumlichkeiten die Kündigung auszusprechen und die Räumung zu veranlassen. Dies kommt insbesondere in den nachfolgend angeführten Fällen in Betracht. Die Rechte des Auftraggebers nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch bleiben hiervon unberührt. (2) Kommt der Auftraggeber seinen vertraglich vereinbarten Zahlungsverpflichtungen trotz angemessener Nachfristsetzung nicht nach, ist die Avalon21 - Miet & Eventlocation zum sofortigen Rücktritt aus wichtigem Grund berechtigt. Ihre Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Dem Auftraggeber erwächst hieraus keinerlei Entschädigungsanspruch gegen die Avalon21 - Miet & Eventlocation. (3) Erlangt die Avalon21 - Eventlocation Kenntnis von einer nicht mit ihr abgestimmten Änderung der zwischen den Parteien vereinbarten Art der Veranstaltung bzw. des Anlasses oder des Zwecks derselben oder hat der Auftraggeber den Vertragsschluss unter irreführenden bzw. falschen Angaben oder durch Unterschlagungen wesentlicher Informationen herbeigeführt oder weisen begründete Tatsachen darauf hin, dass durch die Veranstaltung der reibungslose Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Avalon21 - Eventlocation in der Öffentlichkeit aus nicht von der Avalon21 - Eventlocation zu vertretenden Gründen gefährdet werden könnte, ist sie zum sofortigen Rücktritt aus wichtigem Grund berechtigt. Ihre Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Dem Auftraggeber erwächst hieraus keinerlei Entschädigungsanspruch gegen die Avalon21 - Miet &  Eventlocation. (4) Ist die Erfüllung des Vertrages infolge höherer Gewalt oder infolge anderer von der Avalon21 - Eventlocation nicht zu vertretender Umstände für die Avalon21 - Eventlocation nicht mehr zumutbar, ist die Avalon21 - Miet & Eventlocation zum Rücktritt berechtigt, sofern eine Vertragsanpassung ebenfalls nicht zumutbar sein sollte. Die Avalon21 - Miet & Eventlocation wird dem Auftraggeber in diesen Fällen die Hinderungsgründe unverzüglich per Fax oder Telefon, notfalls durch beauftragte Personen, anzeigen. Etwaige bereits geleistete Zahlungen, denen keine Gegenleistung gegenübersteht, werden dem Auftraggeber umgehend erstattet. (5) Der Auftraggeber hat nur dann ein außergesetzliches Rücktrittsrecht, wenn dies in diesen Bedingungen ausdrücklich eingeräumt oder es ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. § 11 Sicherheitsleistungen Die Avalon21 - Eventlocation kann auch ohne besondere Vereinbarung vom Kunden die Leistung angemessener Kautionen oder anderer Sicherheiten zur Sicherung der vereinbarten Vergütung und der Kostenrisiken der Avalon21 - Eventlocation aus der Veranstaltung verlangen, wenn der Kunde größere Ein-und Umbauten oder Nutzungen, die einen erhöhten Verschleiß besorgen lassen (Tanzbetrieb, Ausdehnung der Bereiche für Raucher etc.), plant oder nach Vertragsabschluss Grund zu der Annahme entsteht, dass die Befriedigung der Zahlungsansprüche der Avalon21 - Eventlocation gefährdet ist. Letzteres ist insbesondere dann der Fall, wenn: •    Wirtschaftsauskünfte eine mangelnde Bonität des Kunden annehmen lassen, •    der Kunde eine (auch vorübergehende) eingeschränkte Zahlungsfähigkeit erklärt, •    der Kunde sich mit (Voraus-)Zahlungen in erheblicher Höhe in Verzug befindet, •    der Kunde keinen Sitz und keine selbständige Niederlassung im Inland unterhält oder •    dem Kunden wesentliche Teile seines Geschäftsbetriebes untersagt wurden. Ist ein Sicherungszweck nicht ausdrücklich vereinbart, werden sämtliche Zahlungsansprüche der Avalon21 - Eventlocation aus dem jeweiligen Vertrag mit dem Kunden einschließlich seiner Änderung, Abwicklung oder stillschweigenden Verlängerung gesichert. § 12 Haftung der Avalon21 - Eventlocation (1) Die Avalon21 - Eventlocation haftet unbeschränkt bei Vorsatz, insbesondere Arglist und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Abgabe einer Garantie. Die Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Im Übrigen ist eine Haftung wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. (2) Absatz 1 gilt sinngemäß für eine Haftung für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen. (3) Diese Haftungsbeschränkung gilt sowohl für vertragliche wie auch für deliktische Ansprüche. (4) Weitere Ansprüche, insbesondere eine verschuldensunabhängige Haftung, sind mit Ausnahme der Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz ausgeschlossen. (5) Die Avalon21 - Eventlocation haftet nicht für Schäden, die auf Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zurückzuführen sind oder die öffentlich- rechtlich angeordnet oder umgesetzt wurden. (6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und – ausschlüsse gelten sinngemäß auch für eine persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Subunternehmen der Avalon21 - Eventlocation. (7) Mängel in der Leistung der Avalon21 - Eventlocation (Mietsache, Catering, Personal etc.), soweit eine Haftung für diese nicht nach diesen AGB ausgeschlossen wurde, berechtigen den Auftraggeber nur zur Minderung oder zu Schadensersatz, soweit er unverzüglich den Mangel gegenüber der Avalon21 - Eventlocation schriftlich gerügt und ihr unter angemessener Fristsetzung die Gelegenheit zur Nachbesserung gewährt hat. § 13 Haftung des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber haftet der Avalon21 - Eventlocation neben allen sonstigen Verpflichtungen aus diesen AGB für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch ihn, seine Beauftragten, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen oder andere ihm zurechenbare Personen, insbesondere den Besuchern seiner Veranstaltung, unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. Umfasst sind insbesondere auch veranstaltungstypische Schäden, die durch Ausschreitungen, Brand, Panik oder ähnliche Geschehnisse entstanden sind. Ebenso Ansprüche Dritter, die die Veranstaltung des Auftraggebers mit der Avalon21 - Eventlocation in Verbindung bringen. (2) Der Auftraggeber haftet auf für Kosten, die der Avalon21 - Eventlocation dadurch entstehen, dass die Avalon21 - Eventlocation als Vermieterin durch Dritte im Außenverhältnis für Veranstaltungen und damit zusammenhängende Ereignisse in Anspruch genommen wird, die dem Auftraggeber zuzurechnen sind. Hierzu gehören insbesondere auch Gebühren, Bußgelder, oder sonstige Strafen oder Zahlungsverpflichtungen sowie die Kosten einer Rechtsverteidigung und – verfolgung. Eine Verpflichtung zur Rechtsverteidigung besteht dabei nur, wenn der Auftraggeber der Avalon21 - Eventlocation hierfür sämtliche worst-case Kosten vorstreckt. (3) Der Auftraggeber übernimmt mit Übernahme der Mieträume bis zu ihrer vollständigen Rückgabe die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt. (4) Der Auftraggeber stellt die Avalon21 - Eventlocation von allen Ansprüchen Dritter (gleich ob privat- oder öffentlich rechtlicher Natur) gegen sie frei, soweit er oder seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen hierfür ursächlich oder im Innenverhältnis ersatzpflichtig sind. (5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine Veranstalterhaftpflichtversicherung mit angemessenem Deckungsschutz für Personen-. Sach- und Vermögensschäden sowie Schäden an Mietsachen abzuschließen. Weist der Auftraggeber bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn eine entsprechende Versicherung nicht nach, ist Auftragnehmer berechtigt, nicht jedoch verpflichtet, auf Kosten des Auftraggebers eine entsprechende Versicherung abzuschließen. § 14 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände (1) Mitgeführte persönliche oder sonstige anlässlich der Veranstaltung mitgeführte Gegenstände befinden sich, soweit nicht anderes vereinbart, auf die Gefahr des Auftraggebers in den Veranstaltungsräumen bzw. auf dem Veranstaltungsgelände (Straßenland vor dem Haupt- oder Nebeneingang). Der Auftraggeber übernimmt insoweit die Bewachungs- und Aufbewahrungspflicht. § 8 dieser AGB bleibt unberührt. § 15 Sonstiges, dauerhafte Rechteeinräumung (1) Bei Veranstaltungen, die ganz oder nur teilweise im "Open-Air-Bereich" (Terrasse/Garten) stattfinden, trägt der Auftraggeber das Wetterrisiko in vollem Umfang. (2) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, keinem Dritten Auskunft über das vereinbarte Honorar zu geben. Die Vertragsparteien gestatten sich gegenseitig, Pressemitteilungen herauszugeben, die jedoch vor Veröffentlichung von beiden Vertragspartnern freizugeben sind. Die Avalon21 - Eventlocation ist in jeglichen Publikationen auf Verlangen als Urheber und durchführende Agentur namentlich zu nennen. (3) Das Logo der Avalon21 - Miet & Eventlocation darf nur mit schriftlichen Zustimmung unter Beachtung des Corporate Designs verwendet werden. (4) Die seitens der Avalon21 - Miet & Eventlocation skizzierten Ideen und Konzepte bleiben geistiges Eigentum der Avalon21 - Eventlocation. Eine weitergehende Nutzung, die Weitergabe an Dritte, eine teilweise oder komplette Realisierung bedarf der Zustimmung. (5) Die Avalon21 - Miet & Eventlocation ist berechtigt, die Produktion auf Bild- und Tonträgern jeder Art zu dokumentieren und alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Foto-, Video- , Film- und EDV-Aufnahmen sowie sonstige technische Reproduktionen zur Eigenwerbung oder zu redaktionellen Zwecken zu verbreiten oder zu veröffentlichen, soweit sittliche Gesichtspunkte oder Persönlichkeitsrechte einer solchen Verbreitung nicht entgegenstehen. Die Avalon21 - Miet & Eventlocation behält sich ein Einspruchsrecht für eine über den Vertrag hinausgehende Nutzung und Verbreitung von Bild-, Ton- und Datenträgern jeder Art durch den Auftraggeber oder durch Dritte vor. (6) Der Auftraggeber darf gewerbliche Ton-, Bild- oder Fotoaufnahmen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Auftragnehmer anfertigen. (7) Der Auftraggeber räumt der Avalon21 - Miet & Eventlocation das unwiderrufliche und unbefristete Recht ein, seine Firma und das dazugehörige Logo zu Referenzzwecken zu benennen und schriftlich bzw. bildlich in üblichen Zusammenhängen (Internetauftritt, Präsentationsbroschüre etc.) zu zeigen und ggf. das Logo oder den Schriftzug des Auftraggebers mit dessen Internetpräsenz zu verlinken. (8) Vertragliche Einzelheiten und Unterlagen sind vertraulich zu behandeln § 16 Änderungen/Nebenabreden (1) Vertragsänderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. § 17 Teilnichtigkeit (1) Sind einzelne Vorschriften des Vertrages nichtig, berührt das nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. § 18 Erfüllungsort/Gerichtsstand (1) Erfüllungsort ist Bremen, soweit die vereinbarten Leistungen dem Vertrag oder ihrer Natur nach nicht an anderer Stelle zuerbringen sind. (2) Als Gerichtsstand wird, sofern der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, für alle Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, ausschließlich Bremen vereinbart. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich deutschem Recht.
Vorwort Es ist leider unumgänglich, für kurze Zeit Ihre Aufmerksamkeit auf das nachfolgende "Kleingedruckte", also auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, zu richten. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns. Sie sollten wissen, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. Grundlage für unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Geschäftsbedingungen des Gaststättenverbandes e.V. (DEHOGA). Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vom Avalon21 der im Rahmen des Veranstaltungsmanagements geschlossenen Verträge mit Veranstaltern/Auftraggebern und Mietern, im Folgenden Auftraggeber genannt. Gewerbliche und Private Auftraggeber, mit denen bereits einmal ein Vertragsverhältnis unter Zugrundelegung dieser Geschäfts- bedingungen bestand, haben diese Geschäfts- bedingungen auch gegen sich gelten zu lassen, wenn sie nicht nochmals überreicht wurden. Danke!
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